17.11.2020 21:45 von Stephanus Parmann
Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin hat auf ihrer Sitzung am Dienstag, den 03. November mehrere Entschließungen verabschiedet. Mit 34 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung der 35 anwesenden Bezirksverordneten verurteilte die BVV die Bedrohung und Herabwürdigung des französischen Präsidenten Macron am 31. Oktober 2020 auf der Sonnenallee und positionierte sich ausdrücklich gegen islamistische Angriffe auf Vertreter und Werte der liberalen Demokratie.
„Die Mitglieder der BVV stehen in dem Konflikt zwischen der Französischen Republik und islamistischen Kräften, die die demokratische Meinungsfreiheit mit Drohungen, Hass und Gewalt bis hin zu barbarischen Morden bekämpfen, unverbrüchlich an der Seite Frankreichs und sehen sich verpflichtet, islamistischen Entwicklungen im Bezirk mit aller Härte und Entschiedenheit entgegenzutreten.
In der zweiten Entschließung ging es um das Erdbeben in der Ägäis. Mit 33 Ja-Stimmen und zwei Enthaltungen der 35 anwesenden Bezirksverordneten zeigten sich die Mitglieder der BVV erschüttert über das schwere Erdbeben in der Ägäis. „Unser Mitgefühl gehört den zahlreichen Opfern und ihren Angehörigen in Griechenland und in der Türkei. Ganz besonders sprechen wir den Menschen in unserem Partnerbezirk Ciğli (Izmir) unsere Anteilnahme aus und wünschen ihnen Kraft und Mut, diese schwere Zeit zu überstehen. Wir rufen die Neuköllnerinnen und Neuköllner auf, unsere Partnergemeinde mit Spenden zu unterstützen.
Die dritte Entschließung betraf den Investor Heimstaden, der in Berlin tausende Wohnungen kauft. Unter dem Titel „Immobiliendeal Heimstaden stoppen, Vorkaufsrecht an gemeinwohlorientierte Wohnungsunternehmen nutzen, Mietende schützen“. Mit 22 Ja-Stimmen und 13 Nein-Stimmen der 35 anwesenden Bezirksverordneten unterrstützt die BVV die Forderung der betroffenen Hausgemeinschaften, dem Verkauf von 138 Häusern an Heimstaden durch Vorkauf für landeseigene Wohnungsunternehmen, Genossenschaften und anderen zuvorzukommen oder Abwendungsvereinbarungen abzuschließen. Dazu gehört auch die Unterstützung der zirka 50 Prozent davon nicht in Milieuschutzgebieten befindlichen Häuser beziehungsweise Hausgemeinschaften durch vertragliche Regelungen.
In Neukölln sind derzeit 28 Immobilien in Milieuschutzgebieten betroffen, von denen bereits ein Haus in der Friedelstraße erworben werden konnte. Die Notwendigkeit von Bemühungen zum Erwerb eräben sich aus der bisherigen Weigerung von Heimstaden, Abwendungsvereinbarungen bei Verzicht auf die Umwandlung in Eigentumswohnungen zu unterzeichnen.
Somit werden das Bezirksamt Neukölln und der Senat ausdrücklich aufgeordert, personelle und finanzielle Mittel für den Vorkauf bereitzustellen und möglichst den Erwerb aller betroffenen Häuser für einen gemeinwohlorientierten Dritten zu ermöglichen. Dazu sollte zusätzlich der
Nachtragshaushalt genutzt werden.
Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln unterstützt seit Jahren die Ausübung des Vorkaufrechtes und begrüßt die inzwischen regelmäßige Anwendung dieses Instruments in Zusammenarbeit mit dem Senat. Umso wichtiger sei es, dass der Senat bei diesem großen Kauffall die Bezirke und vor allem die Mieterschaft nicht alleine lasse.
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