Einführung der Musterklage zum 1. November 2018

17.10.2018 12:17 von Stephanus Parmann

Erste Klage von Verbraucherzentrale Bundesverband und ADAC gegen Volkswagenkonzern

Die SPD hat durchgesetzt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher künftig nicht mehr als Einzelkämpfer vor Gericht allein den Konzernen gegenüber stehen. Es bekommt Recht, wer Recht hat und das ohne Prozessrisiko. Denn ab dem 1. November 2018 können Verbraucherschutzverbände in einem Musterverfahren alle tatsächlichen und rechtlichen Sachverhalte feststellen lassen, die für die Durchsetzung der Schadenersatzansprüche relevant sind.

„Die Einführung der Musterklage ist ein Meilenstein für den Verbraucherschutz, den die SPD durchgesetzt hat. Ich freue mich, dass der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände in Kooperation mit dem ADAC sofort nach Inkrafttreten unseres neuen Gesetzes gegen VW klagen wird“, so der Neuköllner Bundestagsabgeordnete Dr. Fritz Felgentreu. „Über das Musterverfahren können getäuschte VW-Diesel-Käufer Schadenersatz für Hardware-Nachrüstungen erlangen. Insofern ist das Verfahren auch ein Beitrag, um Fahrverbote zu vermeiden.“
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände plant in Kooperation mit dem ADAC am 1. November die erste Klage nach dem neuen Gesetz gegen Volkswagen einzureichen.

Verbraucherinnen und Verbraucher können sich dann kostenlos im Klageregister beim Bundesamt für Justiz zum Musterverfahren anmelden. Für angemeldete Verbraucherinnen und Verbraucher wird die bei vielen VW-Diesel-Käufern drohende Verjährung der Ansprüche zum Jahreswechsel gestoppt. Geht ein Musterverfahren verloren, trägt der klagende Verband das Kostenrisiko, nicht der Verbraucher. Verliert das verklagte Unternehmen, ist es an die Feststellungen im Urteil gebunden. Mit diesem Musterurteil in der Tasche kann der Verbraucher einfach seine Schadenersatzansprüche geltend machen, ggf. einklagen. Für einen solchen zweiten Prozess besteht dann kein Kostenrisiko, weil für diesen Verbraucher im Musterprozess die Voraussetzungen seiner Ansprüche festgestellt wurden. "Bislang war die Einführung der Musterfeststellungsklage oder alternativer Modelle von Sammel- oder Gruppenklagen am erheblichen Widerstand von Politik und Wirtschaft gescheitert. Dass die Musterklage nun durch den Bundestag gekommen ist und im November in Kraft treten wird, "ist ein echter Meilenstein für Verbraucher", sagt Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrae Bundesverbands. Seit zehn Jahren fordern Verbraucherschützer eine solche Musterfeststellungsklage. Bedenken der Wirtschaft, dass die Musterfeststellungsklage zu einer Klageindustrie und Missbrauch führen würde, teilen sie nicht. Aus der Wirtschaft gab es Forderungen, die Klagebefugnis massiv einzuengen. In Teilen habe sie ihren Einfluss auf die Politik geltend gemacht, so dieBudneszentrale für Verbraucherschutz. So müssten sich Verbraucher weiterhin frühzeitig entscheiden, ob sie an einer Klage teilnehmen möchten – und somit mit dem Risiko leben, dass ein Urteil für sie auch negativ ausfallen kann. Ein weiterer Kritikpunkt sei die eng gefasste Klagebefugnis. Das heißt: Nur vergleichsweise wenig Verbände können klagen. Bei der nun beschlossenen Musterklage schließen sich Verbraucher der Klage eines Verbands an, der nicht aus kommerziellen Interessen handelt. Anders als bei US-amerikanischen Sammelklagen gäbe es in Deutschland keine Erfolgshonorare oder einen Strafschadenersatz, der Unternehmen disziplinieren soll.

Wer an der Musterklage gegen den VW Konzern teilnehmen möchte, findet Infos unter:

https://www.verbraucherzentrale.de

 




 

 

 

 

 


 

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