Einwohnerversammlung – „Steigende Mieten in der Gropiusstadt“

09.01.2019 09:46 von Stephanus Parmann

Foto: © Stephanus Parmann

Die Gropiusstadt unterliegt seit einiger Zeit einem spürbaren Aufwertungsdruck. Mieter organisieren sich und wenden sich immer wieder hilfesuchend an das Bezirksamt. Bezirksstadtrat Jochen Biedermann lädt nun die Bewohner der Gropiusstadt ein, um über die steigenden Mieten vor Ort, die damitverbundenen Probleme und Maßnahmen dagegen zu diskutieren.

Eine Untersuchung im Auftrag des Bezirks hat die Handlungsmöglichkeiten betrachtet, die dem Bezirk außerhalb der schon bestehenden Milieuschutzgebiete bleiben. Dabei wurden die Eindrücke vieler Mieter in der Gropiusstadt bestätigt: Angebotsmieten von 10 Euro pro Quadratmeter sind keine Ausnahme, Modernisierungen sind für viele Bewohner nicht bezahlbar, die Zahl der Wohnungsverkäufe ist überdurchschnittlich hoch und weiterhin besteht ein hohes bauliches Aufwertungspotenzial. Was kann der Bezirk also tun, um außerhalb der bestehenden Milieuschutzgebiete die Mietsteigerungen zu begrenzen? „Um das zu klären, wurde die Landesweite Planungsgesellschaft mbH (LPG) vom Bezirksamt mit der Erstellung einer Übersicht (Denglisch: Grobscreening) beauftragt“, schreibt die SPD Neukölln in einem Beitrag zum Thema unter Aktuelles auf ihrer Webseite www.spd-neukoelln.de. Demnach hat Roland Schröder, Geschäftsführer der LPG, die Ergebnisse am 13. 12. 2018 im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen vorgestellt. „Einer der Vorschläge, die er machte, fußt auf § 172 Abs. 1 Nr. 3 des Baugesetzbuches: Das Bezirksamt soll in der Gropiusstadt per Satzung aus Gründen der städtebaulichen Umstrukturierung bauliche Veränderung genehmigungspflichtig machen. Warum nicht einfach ein weiteres Milieuschutzgebiet? Dieser Vorschlag stand auch zur Abstimmung. Im Milieuschutzgebiet kann das Bezirksamt bestimmte Baumaßnahmen untersagen, die zu einer Erhöhung der Miete führen. Aber der Anbau von Balkonen, der Einbau von Aufzügen und die Vergrößerung von Badezimmern, die in Milieuschutzgebieten untersagt werden, sind keine Themen für die Gropiusstadt. Hier geht es meist um andere Maßnahmen, wie Wärmedämmung, die auf die Miete umgelegt werden und sich kaum verhindern lassen“ Und genau da wirke der § 172 Absatz 1, Nr. 3,also eine städtebauliche Umstrukturierungssatzung, deren Umsetzung bislang neu im Bezirk wäre“, so die Neuköllner SPD weiter. Sie gebe dem Bezirksamt die Möglichkeit, für das Gebiet einen Sozialplan aufzustellen (§ 180 BauGB). Damit ließen sich die Baumaßnahmen von Begrenzungen der Miethöhe nach der Modernisierung abhängig machen. Möglich sei beispielsweise eine Umstrukturierungssatzung untersage also nicht die Baumaßnahmen, sondern begrenze die Miete.

In der Einwohnerversammlung werden laut Biedermann zunächst die Ergebnisse dieser Untersuchung konkret vorgestellt, um dann zu zeigen, welche Maßnahmen sich daraus für Neukölln insgesamt ergeben. Im zweiten Teil werde erläutert, welche konkreten Schritte der Bezirk schon unternommen hat und in den nächsten Jahren unternehmen will, um die Mieter in der Gropiusstadt zu schützen.

Stadtrat Jochen Biedermann, Mitarbeiter des Stadtentwicklungsamtes, die Autor der Untersuchung und die vom Bezirk beauftragte Mieterberatung werden für Rückfragen zur Verfügung stehen. Die Veranstaltung findet auf einstimmigen Beschluss der Bezirksverordenenversammlung vom 5.12.2018 statt:

Dienstag, 15.01.2019, 18.30 bis 20.00 Uhr (Ankommen ab 18 Uhr)

Gemeinschaftshaus Gropiusstadt (Kleiner Saal), Bat-Yam-Platz 1

 

 

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