KandidatInnen für Seniorenvertretung Neukölln gesucht

11.10.2016 09:37 von Stephanus Parmann

Für die Dauer der kommenden Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung sind gemäß § 4a Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz (BerlSenG) – vom 22. Mai 2006 (GVBl Seite 458), geändert durch Gesetz vom 07. Juli 2016 (GVBl. S. 451) mit Wirkung vom 04. August 2016 – die Mitglieder der bezirklichen Seniorenvertretung neu zu wählen.

Der Bezirksstadtrat für Soziales, Herr Bernd Szczepanski, ruft auf, Vorschläge für die Erstellung einer Berufungsliste zu unterbreiten.

In die Seniorenvertretung gewählt werden können alle Seniorinnen und Senioren, die zum Zeitpunkt der Wahlen das 60. Lebensjahr vollendet haben und mit Haupt-wohnsitz im Bezirk Neukölln gemeldet sind.

Als Wahlwoche wurde für Berlin der Zeitraum vom 27.03.2017 bis zum 31.03.2017 festgelegt.

Die Berufungsvorschläge müssen den Vor- und Zunamen, das Geburtsdatum und die Anschrift des Hauptwohnsitzes der oder des zur Berufung Vorgeschlagenen (Kandida-tinnen / Kandidaten) enthalten. Die Vorschläge werden durch die Wahlkommission ge-prüft und die Zustimmung der Benannten eingeholt.

Die Vorschläge sind schriftlich und im verschlossenen Umschlag bis einschließlich 24.10.2016 (Posteingang) zu richten an das

Bezirksamt Neukölln von Berlin
Amt für Soziales
Stichwort “Berufungsvorschlag Seniorenvertretung – Verschlossen“
Karl-Marx-Str. 83
12040 Berlin

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