16.01.2017 12:12 von Stephanus Parmann
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat am 10. Januar des Jahres entschieden, dass Schulen muslimsiche Mädchen dazu verpflichten können, am gemischten Schwimmunterricht teilzunehmen. Damit wurde die Klage von in der Schweiz lebender muslimischer Eltern eines Mädchens abgewiesen. Sie hatten sich aus religösen Gründen geweigert, ihre Töchter zum gemsichten Schwimmunterricht zu schicken.
Neuköllns Bezirksbürgermeisterin Dr. Franziska Giffey (SPD) begrüßt dieses Urteil: „Das ist eine sehr gute Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte. Die Straßburger Richter unterstreichen zu Recht die Bedeutung des Schwimmunterrichts als integrierenden und sozialen Bestandteil im Schulunterricht“, betont sie.
Es gelte, diese Auffassung in Berlin ganz deutlich zu vertreten und den Schulleitungen und Lehrkräften den Rücken zu stärken. Der Schwimmunterricht ab Klasse 3 gehöre zur Schulpflicht und die Teilnahme aller Schülerinnen und Schüler daran müsse konsequent durchgesetzt werden, egal welcher Religion sie angehören, so Giffey. Im Interesse des Kindeswohls müsse der Schwimmunterricht als Überlebenstechnik über religiöse Gebote gestellt werden, so die Bezirksbürgemeisterin. „Wir dürfen nicht zulassen, dass in Berlin eine Generation junger Menschen heranwächst, die nicht schwimmen kann. Mein Wunsch ist, dass wir 100 Prozent Schwimmfähigkeit bei unseren Kindern erreichen.“
Der Bezirk Neukölln hat 2015 das Wassergewöhnungsprojekt „Neuköllner Schwimmbär“ ins Leben gerufen, um alle Kinder auf den Schwimmunterricht vorzubereiten. Damit konnte innerhalb eines Jahres die Nichtschwimmerquote am Ende der 3. Klasse von 42 Prozent auf 24 Prozent gesenkt werden. Daran werde im Bezirk weitergearbeitet, so Giffey.
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