Bauaktenarchiv: Änderungen im Stadtentwicklungsamt Neukölln

28.11.2016 13:28 von Stephanus Parmann

Foto: © Stephanus Parmann

In der Zeit vom 05. Dezember 2016 bis zum 31. Dezember 2016 kann das Bauaktenarchiv des Stadtentwicklungsamtes Neukölln aus organisatorischen Gründen keinen Publikumsverkehr betreuen. Akteneinsichten sind in dieser Zeit leider nicht möglich. Schriftlich oder per Mail gestellte Anträge werden selbstverständlich bearbeitet, so das Amt, Verzögerungen seien jedoch nicht ausgeschlossen. Im Neuen Jahr steht den Interessierten das Bauaktenarchiv dann wieder zu den gewohnten Zeiten zur Verfügung.

Wer Akteneinsicht nehmen oder eine Aktenauskunft bezüglich des Bauaktenarchivs möchte, kann dies nur nach vorheriger Terminabsprache tun, schon weil die Bauakten größtenteils ausgelagert sind und für die gewünschte Einsichtnahme bereitgestellt werden müssen. Vorausgesetzt, dass ein vollständiger Antrag auf Akteneinsicht und Aktenauskunft vorliegt, werden die Antragsteller über die in ihrem Antrag angegebenen Kontaktdaten darüber informiert, ob der gewünschte Archivbestand vorhanden beziehungsweise zugänglich ist und in welchem Zeitrahmen die Akten zur Einsichtnahme bereitstehen. Üblicherweise wird dafür ein Zeitrahmen von zwei Kalenderwochen eingeräumt. Die gewünschte Akteneinsicht kann dann schließlich in dem mitgeteilten Zeitrahmen und während der Sprechzeiten der Bauaufsicht dienstags + donnerstags zwischen 09.00 Uhr und 12.00 Uhr in den Räumen der Bauaufsichtsbehörde Rathaus Neukölln, Karl-Marx-Str. 83 Raum M 464 vorgenommen werden.

Im Bauaktenarchiv des Bezirks aufbewahrt werden die aus den jeweiligen Baugenehmigungsverfahren stammenden Bauunterlagen für Bauvorhaben wie Neubauten, sowie Anbauten und baulichen Veränderungen von und an bestehenden Gebäuden des Bezirkes Neukölln. In den Bauakten findet man Bauantragsunterlagen, Baupläne Grundrisszeichnungen, Statiken uund anderes mehr. Für die Akteneinsicht benötigt man folgende Unterlagen: einen Personalausweis beziehungsweise Pass, gegebenenfalls eine Kostenübenahme, sofern die Gebühr für die Einsichtnahme vom / von der Einsichtnehmenden nicht selbst getragen werden und gegebenenfalls einen Grundbuchauszug beziehungsweise Kaufvertrag (wird empfohlen). Auch eine Vollmacht zur Akteneinsicht vom / von der jeweiligen Grundstückseingentümer/in (wird empfohlen). Für die Gewährung von Akteneinsicht oder Aktenauskunft werden Gebühren erhoben.

Reguläre Sprechzeiten der Bauaufsicht

Dienstags + donnerstags zwischen 09.00 Uhr und 12.00 Uhr in den Räumen der Bauaufsichtsbehörde

Rathaus Neukölln, Karl-Marx-Str. 83 Raum M 464

Weitere Informationen gibt es auf der Webseite des Bezirksamtes Neukölln. Hier gelangen Interessierte unter Ämter/Stadtenwicklungsamt/Bau- und Wohnungsaufsicht/Bauaktenarchiv  zum Antrag auf Gewährung in das Bauaktenarchiv, der hier zum Download bereit steht.

https://www.berlin.de/ba-neukoelln

 

 

 

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