2. Informationsveranstaltung für private Gastgeber von Geflüchteten aus der Ukraine

24.05.2022 18:57 von Redaktion

Weiterhin nehmen viele Privatleute Geflüchtete aus der Ukraine bei sich zu Hause auf. Für sie wichtig zu wissen: Zum 1. Juni 2022 verändert sich die Zuständigkeit für Sozialleistungen. Von daher lädt das Bezirksamt Neukölln zu einer zweiten Informationsveranstaltung am 31. Mai 2022 in der Zeit von 19.00 bis 21.00 Uhr im BVV-Saal des Rathaus Neukölln ein. Die Veranstaltung richtet sich an Gastgeber von ukrainischen Flüchtlingen.

Ukrainische Geflüchtete, die zuvor Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhiehlten, wchseln nun in die Zuständigkeit der Grundsicherung (SGB II oder XII). Auch wenn die Mehrheit der Geflüchteten künftig Leistungen nach dem SGB II beziehen wird, die vom örtlich zuständigen Jobcenter gewährt werden, wird ein Teil der Geflüchteten einen Antrag auf Leistungen nach dem SGB XII im Sozialamt Neukölln stellen müssen. Das bringt für die Geflüchteten auch ein neues Antragsverfahren mit. Um mögliche Unklarheiten aufzuklären, möchte das Bezirksamt Neukölln allen Gastgebern die Möglichkeit geben, Antworten auf ihre Fragen zu erhalten und gleichzeitig mit dem Bezirksamt und untereinander vernetzt zu bleiben. Vertreter vom Jobcenter und Sozialamt werden bei der Informationsveranstaltung anwesend sein, um in Form einer Podiumsdiskussion und in kleinen Gruppen Fragen zu beantworten.

Eine Anmeldung zur Veranstaltung ist nicht notwendig. Zu beachten ist, dass in den Dienstgebäuden des Bezirksamt Neukölln weiterhin eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes besteht.

Wer privat ukrainische Geflüchtete untergebracht hat und nicht an der Veranstaltung teilnehmen kann, kann sich über die E-Mail-Adresse

ukraine-hilft@bezirksamt-neukoelln.defür den Newsletter des Bezirksamts anmelden.


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