Neue Katzenschutzverordnung betrifft auch Hauskatzen

06.07.2022 10:45 von Redaktion

FOTO: (c) DAVID PARMANN

Die neue Katzenschutzverordnung des Landes Berlin hat auch Folgen für so genannte Hauskatzen, die in der Obhut von Menschen leben. Grund: Fortpflanzungsfähige Hauskatzen mit freiem Auslauf tragen in erheblichem Maß zur Erhöhung der Population freilebender Katzen bei. Diese Tiere – sogenannte Streuner – sind durch Nahrungsknappheit, Revierkämpfe, Krankheiten und Verletzungen erheblichen Leiden ausgesetzt, was mit den Zielen des Tierschutzes nicht in Einklang zu bringen ist. Daher soll die neue Katzenschutzverordnung dazu beitragen, die Anzahl freilebender, fortpflanzungsfähiger Katzen durch die Eindämmung ihrer unkontrollierten Vermehrung deutlich zu reduzieren und auf diese Weise ihren Leidensdruck insgesamt zu mindern. Die neue Verordnung sieht vor, dass Berliner Tierhalterinnen und Tierhalter ihren fortpflanzungsfähigen Katzen im gesamten Stadtgebiet keinen unkontrollierten, freien Auslauf mehr gewähren dürfen. Ausnahme: Nur kastrierte und durch einen Chip (Transponder) gekennzeichnete Tiere dürfen künftig freien Auslauf erhalten. Ferner müssen die Katzen bei einer anerkannten Registerstelle (Tasso, Findefix, IFTA) registriert werden. Auf der Webseite der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz listet eine Linkliste die anerkannten Registerstellen auf und stellt weitere Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Verfügung. Die neuen Bestimmungen gelten ab dem 9. Juni 2022. Hauskatzenbesitzerinnen und -besitzer sind daher aufgerufen, sofern sie fortpflanzungsfähige Tiere mit freiem Auslauf halten, ihre Katzen kastrieren, chippen und registrieren zu lassen, um den Tierschutz für freilebende Katzen zu stärken. Wer seine Katze nur in Wohnung oder Haus hält beziehungsweise nur einen kontrollierten Auslauf (etwa an der Leine oder in einem umzäunten Bereich) zulässt, braucht nichts weiter zu unternehmen. 

 

Tierschutz ist ein unverzichtbarer Bestandteil verantwortungsvoller Ernährungs-, Landwirtschafts- und Verbraucherpolitik. Der pflegliche Umgang mit Tieren ist für uns eine ethische Verpflichtung. Unser Ziel ist eine artgerechte Tierhaltung, die Schmerz- und Stressrisiken für die Tiere ausschließt,“ betont der ehemalige tierschutzpolitische Sprecher der SPD, Daniel Buchholz. Es war sein Anliegen, dass die Katzenschutzverordnung im rot-rot-grünen Koalitionsvertrag 2016-2021 verankert worden ist. Vergleichbare Verordnungen mit Kastrationspflicht bestehen bereits etwa in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen sowie zahlreichen Gemeinden, so unter anderem in Dortmund, Göttingen, Leverkusen oder Frankfurt (Oder). „Nach vielen Jahren des Kampfes haben wir endlich auch in Berlin eine Verordnung, um den Tierschutz weiter voranzubringen“, kommentiert die TVB-Vorsitzende des Tierschutzverein für Berlin (TVB) Eva Rönspieß. „Es hat lange gedauert, die Politik von der Notwendigkeit zu überzeugen – wir sind froh, dass dieses wichtige Ziel endlich erreicht ist.“ Der TVB weist aktuell mit einer stadtweiten Plakatkampagne auf die neue Verordnung hin. Er hilft außerdem durch die Bezuschussung für finanziell bedürftige Katzenhalter (via Rentennachweis, BaFög-Bescheid, Wohngeldbescheid, ALG1/ALG2 BescheidArbeitsagentur/Jobcenter). Informationen dazu gibt es auf www.tierschutz-berlin.de/katzenschutz


Wer seine noch nicht registrierte Katze vermisst, kann sich an das Fundbüro für verlorengegangene Haustiere, die Tiersammelstelle Berlin, wenden: unter 030/76 888-200 oder -201 bzw. unter tiersammelstelle@tierschutz-berlin.de. Die zuständigen Bezirksbehörden dürfen laut Verordnung zwar ein aufgefundenes, nicht registriertes Tier auf Kosten des Halters oder der Halterin kastrieren lassen, aber erst nach fünf Tagen und nach einer Abfrage bei der Tiersammelstelle. 

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