02.08.2021 18:08 von Stephanus Parmann
Um mehr Klarheit für das Bauen in Kleingartenanlagen zu schaffen und um Konflikte zu vermeiden, hat bislang als einziger Bezirksverband Berlins der „Bezirksverband Berlin-Süden der Kleingärtner e.V.“ in Kooperation mit dem Bezirksamt Neukölln einen Wegweiser für „Bauen in Neuköllner Kleingärten“ herausgegeben. Bezirksbürgermeister Martin Hikel hat die gedruckte Farbbroschüre am 27. Juli dem Vorsitzenden des Bezirksverband Berlin-Süden Michael Jubelt in der Kleingartenanlage am Buschkrug übergeben. Hikel hob vor Ort die Bedeutung der Kleingärten als grüne Lunge für die Stadt hervor und würdigte das Kleingartenwesen, das ebenso Ort für Freizeit und Erholung sei und die Gesundheit sowie den sozialen Zusammenhalt der Stadtgesellschaft fördere, was es zu sichern gelte.
Der Wegweiser „Bauen in Neuköllner Kleingärten“ enthält festgelegte Richtlinien hinsichtlich von Bauvorhaben in Kleingärten. Ziel ist es, die Gleichbehandlung aller Kleingärtnerinnen und Kleingärtner sicherzustellen. Darüber hinaus soll er das Genehmigungsverfahren für Bauvorhaben beim Straßen- und Grünflächenamt und beim Bezirksverband der Kleingärtner transparent und verständlich machen, so Hikel. Anwendung findet der Wegweiser bei Pächterinnen- und Pächterwechsel, bei Neubauten, Umbauten sowie Ergänzungen im Bestand. Der Wegweiser zum Bauen in Kleingartenanlagen fasst die gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben zum Thema Bauen im Kleingarten zusammen. Darüber hinaus informiert er anhand von Checklisten und
Übersichten kurz über zulässige und nicht zulässige Baumaßnahmen sowie über das Zustimmungsverfahren. Im Anhang finden Interessierte Kleingärtner Musterformulare für die Beantragung der Zustimmung zu Baumaßnahmen und die Fertigstellungsmitteilung.
Die im Wegweiser vorgestellten Verfahrensweisen basieren auf den Zwischenpachtverträgen für die Neuköllner Kleingartenanlagen. Das betrifft die Fassungen von 1988/89 für die Kleingartenanlagen (KGA) im Fachvermögen des Grünflächenamtes und die Fassungen von 1994 für die KGA aus dem ehemaligen Grundstücksamt. Ferner geben Checklisten anhand von Ampeln Auskunft über die Zulässigkeit von Baumaßnahmen sowie über Einschränkungen bei deren Ausführung. Sie betreffen auch Auflagen bei der Nutzung der baulichen Anlagen. Grün bedeutet Baumaßnahme ist zulässig, Gelb heißt, die Baumaßnahme ist nur mit Einschränkungen zulässig, wobei die Einschränkungen/Auflagen unter dem Punkt Bemerkungen aufgeführt werden. Und Rot heißt, die Baumaßnahme ist unter keinen Umständen zulässig. Bei Baumaßnahmen im Bestand wird eine weitere Unterteilung nach der Größe der Baulichkeit unter Berücksichtigung eines gegebenenfalls bestehenden Bestandsschutzes gemäß § 18 (1) Bundeskleingartengesetz vorgenommen. Er regelt Überleitungsvorschriften für Lauben. Hilfreich in der Broschüre ist auch der am Schluss beigefügte Abschnitt Begriffe und Definitonen, der etwa klar bezeichnet, was eine Chemietoilette ist oder was man unter einer Abwassersammelgrube nach DIN 1986-100 versteht. Hinzu kommt ein Stichwortverzeichnis, über das der Nutzer schnell das im Heft findet, was ihn gerade interessiert.
Die farbige Broschüre steht auf der Webseite des Bezirksverband der Kleingärtner unter https://www.kleingartenverband-neukoelln.de zum Download bereit. Ziel des Bezirksverbandes sei es, jedem neuen Pächter eines Kleingartens eine gedruckte Broschüre zu überreichen, so Jubelt. „Die in Berlin einzigartige Broschüre gibt den Neuköllner Kleingärtnern im voraus Planungssicherheit für Baumaßnahmen. Ich finde sie sehr gelungen. Insbesondere gefällt mir das in der Broschüre angewendete Ampelsystem, das augenfällig macht, was geht und was nicht geht. Damit ist sie ein gutes Instrument zur Erleichterung der Kommunikation unter den an Baumaßnahmen Beteiligten,“ freut sich Bezirksbürgermeister Martin Hikel.
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